{"id":14,"date":"2018-10-22T07:32:37","date_gmt":"2018-10-22T07:32:37","guid":{"rendered":"http:\/\/staging.com\/cobus2018\/?page_id=14"},"modified":"2025-01-13T17:03:02","modified_gmt":"2025-01-13T16:03:02","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.cobus-industries.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen (Stand 04\/2019)<\/h2>\n<p><b> Pr\u00e4ambel<\/b><br \/>\nNachstehende Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr das Angebot und den Verkauf fabrikneuer Kraftfahrzeuge vom Verk\u00e4ufer (<span class=\"caps\">COBUS<\/span> <span class=\"caps\">INDUSTRIES<\/span> GmbH) an den K\u00e4ufer, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer, bei dem der Kauf zum Betrieb seines Unternehmens geh\u00f6rt, oder eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n<p><b>1. Geltung der Bedingungen \/ Schriftform<\/b><br \/>\n<b>1.1<\/b> Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle, auch zuk\u00fcnftige Leistungen, die im Rahmen einer andauernden und beabsichtigten Gesch\u00e4ftsbeziehung erbracht werden, selbst wenn diese Gesch\u00e4ftsbedingungen im Hinblick auf eine konkrete Leistung nicht mehr ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Andere Regelungen, insbesondere Gesch\u00e4fts- bzw. Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verk\u00e4ufer ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen hat.<br \/>\n<b>1.2<\/b> Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem K\u00e4ufer (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Best\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers ma\u00dfgebend.<br \/>\n<b>1.3<\/b> Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des K\u00e4ufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktritt oder Minderung) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><b>2. Angebot und Vertragsschluss \/ \u00dcbertragung von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers<\/b><br \/>\n<b>2.1<\/b> Die Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Kaufgegenstandes durch den K\u00e4ufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach seinem Zugang anzunehmen.<br \/>\n<b>2.2<\/b> Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung des Kaufgegenstandes an den K\u00e4ufer erkl\u00e4rt werden.<br \/>\n<b>2.3<\/b> Die Handelsvertreter des Verk\u00e4ufers sind zu einer rechtsgesch\u00e4ftlichen Vertretung des Verk\u00e4ufers nicht befugt.<br \/>\n<b>2.4<\/b> \u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers aus diesem Vertrag bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p><b><span class=\"caps\">3.<\/span> Preise<\/b><br \/>\nSoweit nicht anders angegeben, h\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer an die in seinem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab dessen Datum gebunden. Die Preise verstehen sich als Nettopreise in EURO ab Werk zuz\u00fcglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, \u00dcberf\u00fchrungskosten bei Exportlieferungen, Zoll sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben. Zus\u00e4tzliche Lieferungen und Leistungen (z.B. \u00dcberf\u00fchrungskosten) werden, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gesondert berechnet.<\/p>\n<p><b>4. Zahlung \/ Zahlungsverzug<\/b><br \/>\n<b>4.1<\/b> Der Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen sind bei \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes, sp\u00e4testens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig.<br \/>\n<b>4.2<\/b> Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld, ohne R\u00fccksicht auf die F\u00e4lligkeit etwaiger Wechsel, sofort zur Zahlung f\u00e4llig, wenn der K\u00e4ufer mit 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ger\u00e4t oder er seine Zahlungen einstellt oder \u00fcber sein Verm\u00f6gen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt ist.<br \/>\n<b>4.3<\/b> Zahlungsanweisungen, Schecks, Wechsel und Forderungsabtretungen werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.<br \/>\n<b>4.4<\/b> Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte kann der K\u00e4ufer nur geltend machen, wenn die Gegenforderung des K\u00e4ufers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt.<br \/>\n<b>4.5<\/b> Kommt der K\u00e4ufer mit der Zahlung, bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit 2 aufeinanderfolgenden Raten, in Verzug, kann der Verk\u00e4ufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fccktreten und Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen.<\/p>\n<p><b>5. Lieferung \/ Lieferverzug<\/b><br \/>\n<b>5.1<\/b> Die Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden k\u00f6nnen, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Werden nachtr\u00e4gliche Ver\u00e4nderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichfalls ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.<br \/>\n<b>5.2<\/b> Der K\u00e4ufer kann 6 Wochen nach \u00dcberschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verk\u00e4ufer schriftlich auffordern, in angemessener Frist zu liefern. Diese Frist verk\u00fcrzt sich auf 2 Wochen bei Fahrzeugen, die beim Verk\u00e4ufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug. Der K\u00e4ufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verk\u00e4ufer Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt. Der K\u00e4ufer kann im Fall des Verzugs dem Verk\u00e4ufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er die Annahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist, ist der K\u00e4ufer berechtigt durch schriftliche Erkl\u00e4rung vom Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten und bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Fall ausgeschlossen.<br \/>\n<b>5.3<\/b> Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist \u00fcberschritten, kommt der Verk\u00e4ufer bereits mit \u00dcberschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des K\u00e4ufers bestimmen sich dann nach Abschnitt 5.2 Satz 3 ff.<br \/>\n<b>5.4<\/b> Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verk\u00e4ufer die Lieferung nicht nur vor\u00fcbergehend wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen \u2013 hierzu geh\u00f6ren insbesondere Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verk\u00e4ufers oder deren Unterlieferanten eintreten \u2013 hat der Verk\u00e4ufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verk\u00e4ufer, die Lieferung, bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Wenn die Behinderung l\u00e4nger als 6 Wochen dauert, ist der K\u00e4ufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit oder wird der Verk\u00e4ufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der K\u00e4ufer hieraus keine Schadensersatzanspr\u00fcche herleiten. Auf die genannten Umst\u00e4nde kann sich der Verk\u00e4ufer nur berufen, wenn er den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich benachrichtigt.<br \/>\n<b>5.5<\/b> Konstruktions- oder Form\u00e4nderungen, Abweichungen im Farbton, sowie \u00c4nderungen des Lieferumfanges seitens des Verk\u00e4ufers bleiben w\u00e4hrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich ge\u00e4ndert wird und die \u00c4nderung f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar sind.<br \/>\n<b>5.6<\/b> Angaben in bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Beschreibungen \u00fcber Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Ma\u00dfe und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt; sie sind als ann\u00e4hernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Ma\u00dfstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand gem\u00e4\u00df Abschnitt 8.1 fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine ausdr\u00fcckliche Zusicherung gem\u00e4\u00df Abschnitt 1.2 gegeben ist. Sofern der Verk\u00e4ufer zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, k\u00f6nnen allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.<\/p>\n<p><b>6. Abnahme<\/b><br \/>\n<b>6.1<\/b> Der K\u00e4ufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu pr\u00fcfen und die Pflicht innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen. Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich die Lieferung aus anderen, vom K\u00e4ufer zu vertretenden Gr\u00fcnden, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierf\u00fcr ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 0,1% des Nettopreises pro Kalendertag ab dem Eintritt des Verzugs, maximal jedoch 2% des Nettopreises, zuz\u00fcglich etwaiger Mehrwertsteuer zu berechnen. Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und die gesetzlichen Anspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entsch\u00e4digung, K\u00fcndigung) bleiben unber\u00fchrt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldanspr\u00fcche anzurechnen. Dem K\u00e4ufer bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Verk\u00e4ufer \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.<br \/>\n<b>6.2<\/b> Bleibt der K\u00e4ufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes l\u00e4nger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im R\u00fcckstand, so ist der Verk\u00e4ufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen.<br \/>\n<b>6.3<\/b> Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der K\u00e4ufer die Abnahme ernsthaft und endg\u00fcltig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.<br \/>\n<b>6.4<\/b> Verlangt der Verk\u00e4ufer Schadensersatz, so betr\u00e4gt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer einen h\u00f6heren Schaden nachweist oder der K\u00e4ufer nachweist, dass ein geringerer oder \u00fcberhaupt kein Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p><b>7. Eigentumsvorbehalt<\/b><br \/>\n<b>7.1<\/b> Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich, der dem Verk\u00e4ufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch f\u00fcr die Forderungen, die der Verk\u00e4ufer aus seinen laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer hat.<br \/>\n<b>7.2<\/b> W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der K\u00e4ufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gem\u00e4\u00df den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Bei vertragswidrigen Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und den Kaufgegenstand heraus zu verlangen, sowie Schadensersatz geltend zu machen.<br \/>\n<b>7.3<\/b> Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verk\u00e4ufers eine Ver\u00e4u\u00dferung, Verpf\u00e4ndung, Sicherungs\u00fcbereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verk\u00e4ufers beeintr\u00e4chtigende \u00dcberlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Ver\u00e4nderung zul\u00e4ssig.<br \/>\n<b>7.4<\/b> Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pf\u00e4ndung des Kaufgegenstandes oder bei Aus\u00fcbung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverz\u00fcglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verk\u00e4ufers hinzuweisen. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden m\u00fcssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen.<br \/>\n<b>7.5<\/b> F\u00fcr die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der K\u00e4ufer eine Versicherung mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschlie\u00dfen mit der Ma\u00dfgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verk\u00e4ufer zustehen. Kommt der K\u00e4ufer dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Verk\u00e4ufer selbst die Versicherung auf Kosten des K\u00e4ufers abschlie\u00dfen, die Pr\u00e4mienbetr\u00e4ge verauslagen und als Teil der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen. Die Leistung aus der Versicherung ist, soweit nicht anders vereinbart, in vollem Umfang f\u00fcr die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden. Wird bei schweren Sch\u00e4den mit Zustimmung des Verk\u00e4ufers auf eine Instandsetzung verzichtet, so wird die Versicherungsleistung zur Tilgung des Kaufpreises und der Preise f\u00fcr Nebenleistungen des Verk\u00e4ufers verwendet.<br \/>\n<b>7.6<\/b> Der K\u00e4ufer hat die Pflicht den Kaufgegenstand w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zu halten, alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverz\u00fcglich &#8211; abgesehen von Notf\u00e4llen &#8211; vom Verk\u00e4ufer oder von einer f\u00fcr die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Verk\u00e4ufer anerkannten Werkstatt ausf\u00fchren zu lassen.<\/p>\n<p><b>8. Gew\u00e4hrleistung<\/b><br \/>\n<b>8.1<\/b> Der Verk\u00e4ufer leistet ab Gefahr\u00fcbergang Gew\u00e4hr f\u00fcr eine den allgemeinen Regeln der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit nach Ma\u00dfgabe der Bestimmungen dieses Abschnitts f\u00fcr 24 Monate.<br \/>\n<b>8.2<\/b> Der K\u00e4ufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Sch\u00e4den (Nachbesserung). F\u00fcr die Abwicklung gilt folgendes:<br \/>\n<b>a)<\/b> Der K\u00e4ufer kann die Anspr\u00fcche beim Verk\u00e4ufer oder bei vom Verk\u00e4ufer f\u00fcr die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen. Der K\u00e4ufer hat Fehler unverz\u00fcglich nach deren Feststellung bei dem in Anspruch genommenen Betrieb entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.<br \/>\n<b>b)<\/b> Nachbesserungen haben unverz\u00fcglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material und Frachtkosten zu erfolgen. Ausgetauschte Teile werden Eigentum des Verk\u00e4ufers. Werden durch die Nachbesserung zus\u00e4tzliche vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, \u00fcbernimmt der Verk\u00e4ufer deren Kosten einschlie\u00dflich der Kosten der ben\u00f6tigten Materialien und Schmierstoffe.<br \/>\n<b>c)<\/b> F\u00fcr die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gew\u00e4hr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.<br \/>\n<b>d)<\/b> Wird der Kaufgegenstand wegen eines gew\u00e4hrleistungspflichtigen Fehlers betriebsunf\u00e4hig, hat der K\u00e4ufer sich umgehend an den Verk\u00e4ufer zu wenden, der sodann festlegt, ob er selbst den Fehler durch einen seiner Techniker beseitigen l\u00e4sst oder den K\u00e4ufer an einen vom Verk\u00e4ufer f\u00fcr die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betriebes verweist.<br \/>\n<b>e)<\/b> Ausgetauschte Ersatzteile stehen dem Verk\u00e4ufer zu. Sie sind auf sein Verlangen auf seine Kosten an ihn zu senden oder aufzubewahren bis sie zur Verwertung freigegeben werden.<br \/>\n<b>8.3<\/b> Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann, bzw. der Verk\u00e4ufer die Beseitigung zu Unrecht verweigert oder f\u00fcr den K\u00e4ufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der K\u00e4ufer anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Verg\u00fctung verlangen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.<br \/>\n<b>8.4<\/b> Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen nicht ber\u00fchrt.<br \/>\n<b>8.5<\/b> Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in urs\u00e4chlichem Zusammenhang damit steht, dass<br \/>\n<b>a)<\/b> der K\u00e4ufer einen Fehler nicht gem\u00e4\u00df Abschnitt 8.2 Buchstabe a) angezeigt und unverz\u00fcglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat;<br \/>\n<b>b)<\/b> der Kaufgegenstand unsachgem\u00e4\u00df behandelt oder \u00fcberbeansprucht worden ist oder<br \/>\n<b>c)<\/b> der Kaufgegenstand zuvor in einem vom Verk\u00e4ufer f\u00fcr die Betreuung nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der K\u00e4ufer dies erkennen musste oder<br \/>\n<b>d)<\/b> in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verk\u00e4ufer nicht genehmigt hat, oder der Kaufgegenstand in einer vom Verk\u00e4ufer nicht genehmigten Weise ver\u00e4ndert worden ist, oder<br \/>\n<b>e)<\/b> der K\u00e4ufer die Vorschriften des Verk\u00e4ufers, bzw. Herstellers \u00fcber die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.<br \/>\n<b>8.6<\/b> Eine Haftung f\u00fcr normale Abnutzung ist ausgeschlossen.<br \/>\n<b>8.7<\/b> S\u00e4mtliche Anspr\u00fcche wegen Fehler verj\u00e4hren mit Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist gem\u00e4\u00df Abschnitt 8.1. F\u00fcr innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist geltend gemachte, aber nicht beseitigte Fehler wird bis zur Beseitigung des Fehlers Gew\u00e4hr geleistet; solange ist die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr diesen Fehler gehemmt. Sie endet jedoch in diesen F\u00e4llen 3 Monate nach Erkl\u00e4rung des Verk\u00e4ufers, der Fehler sei beseitigt oder es liege kein Fehler vor.<\/p>\n<p><b>9. Haftung<\/b><br \/>\n<b>9.1<\/b> Schadensersatzanspr\u00fcche sind unabh\u00e4ngig von der Art der Pflichtverletzung, einschlie\u00dflich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Handeln oder die in dem nachstehenden Abs. 2 genannten Voraussetzungen vorliegen.<br \/>\n<b>9.2<\/b> Bei Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen (Verpflichtungen, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf) haftet der Verk\u00e4ufer f\u00fcr jede Fahrl\u00e4ssigkeit, jedoch nur bis zur H\u00f6he des vorhersehbaren Schadens.<br \/>\n<b>9.3<\/b> Die Haftungsbeschr\u00e4nkungen und Ausschl\u00fcsse in den Abs\u00e4tzen 1 und 2 gelten nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verk\u00e4ufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<br \/>\n<b>9.4<\/b> Soweit die Haftung des Verk\u00e4ufers ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers.<br \/>\n<b>9.5<\/b> Der COBUS-Flughafenbus unterliegt st\u00e4ndigen technischen \u00c4nderungen und Anpassungen gem\u00e4\u00df den rechtlichen und technischen Anforderungen der Europ\u00e4ischen Union. Es obliegt dem K\u00e4ufer, vor Vertragsschluss zu pr\u00fcfen, ob an dem von ihm geplanten Einsatzort des COBUS-Flughafenbusses nationale Bestimmungen Anwendung finden, die \u00fcber die rechtlichen und\/oder technischen Anforderungen der Europ\u00e4ischen Union hinausgehen und dem Verk\u00e4ufer etwaigen Anpassungsbedarf unverz\u00fcglich mitzuteilen. Der Verk\u00e4ufer wird sodann pr\u00fcfen, ob eine solche Anpassung tats\u00e4chlich m\u00f6glich und wirtschaftlich darstellbar ist. Jedwede technische oder rechtliche Anpassung spiegelt sich in einer angemessenen Anpassung des Kaufpreises wider. Der Verk\u00e4ufer \u00fcbernimmt keine Haftung oder Verantwortung f\u00fcr den Betrieb der COBUS-Flughafenbusse und der Compliance mit national geltenden Bestimmungen, die \u00fcber die Anforderungen der Europ\u00e4ischen Union hinausgehen und nicht Bestandteil des mit dem K\u00e4ufer geschlossenen Vertrages sind.<\/p>\n<p><b>10 Allgemeine Bestimmungen<\/b><br \/>\n<b>10.1<\/b> Erf\u00fcllungsort ist der Sitz des Verk\u00e4ufers.<br \/>\n<b>10.2<\/b> F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie unser \u201eCode of Ethics\u201c in seiner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltigen Fassung ver\u00f6ffentlicht unter www.cobus-industries.de. Das Einheitsrecht, insbesondere die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.<br \/>\n<b>10.3<\/b> Soweit der K\u00e4ufer Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist Wiesbaden ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Verk\u00e4ufer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des K\u00e4ufers zu klagen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen (Stand 04\/2019) Pr\u00e4ambel Nachstehende Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr das Angebot und den Verkauf fabrikneuer Kraftfahrzeuge vom Verk\u00e4ufer (COBUS INDUSTRIES GmbH) an den K\u00e4ufer, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer, bei dem der Kauf zum Betrieb seines Unternehmens geh\u00f6rt, oder eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. 1. Geltung der Bedingungen \/ Schriftform 1.1 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle, auch zuk\u00fcnftige Leistungen, die im Rahmen einer andauernden und beabsichtigten Gesch\u00e4ftsbeziehung erbracht werden, selbst wenn diese Gesch\u00e4ftsbedingungen im Hinblick auf eine konkrete Leistung nicht mehr ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Andere Regelungen, insbesondere Gesch\u00e4fts- bzw. Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verk\u00e4ufer ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen hat. 1.2 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem K\u00e4ufer (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Best\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers ma\u00dfgebend. 1.3 Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des K\u00e4ufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktritt oder Minderung) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt. 2. Angebot und Vertragsschluss \/ \u00dcbertragung von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers 2.1 Die Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Kaufgegenstandes durch den K\u00e4ufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach seinem Zugang anzunehmen. 2.2 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung des Kaufgegenstandes an den K\u00e4ufer erkl\u00e4rt werden. 2.3 Die Handelsvertreter des Verk\u00e4ufers sind zu einer rechtsgesch\u00e4ftlichen Vertretung des Verk\u00e4ufers nicht befugt. 2.4 \u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers aus diesem Vertrag bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung des Verk\u00e4ufers. 3. Preise Soweit nicht anders angegeben, h\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer an die in seinem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab dessen Datum gebunden. Die Preise verstehen sich als Nettopreise in EURO ab Werk zuz\u00fcglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, \u00dcberf\u00fchrungskosten bei Exportlieferungen, Zoll sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben. Zus\u00e4tzliche Lieferungen und Leistungen (z.B. \u00dcberf\u00fchrungskosten) werden, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gesondert berechnet. 4. Zahlung \/ Zahlungsverzug 4.1 Der Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen sind bei \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes, sp\u00e4testens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig. 4.2 Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld, ohne R\u00fccksicht auf die F\u00e4lligkeit etwaiger Wechsel, sofort zur Zahlung f\u00e4llig, wenn der K\u00e4ufer mit 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ger\u00e4t oder er seine Zahlungen einstellt oder \u00fcber sein Verm\u00f6gen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt ist. 4.3 Zahlungsanweisungen, Schecks, Wechsel und Forderungsabtretungen werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. 4.4 Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte kann der K\u00e4ufer nur geltend machen, wenn die Gegenforderung des K\u00e4ufers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt. 4.5 Kommt der K\u00e4ufer mit der Zahlung, bei Vereinbarung&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"gtc-page.php","meta":{"_acf_changed":false,"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"class_list":["post-14","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.cobus-industries.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/14","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.cobus-industries.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.cobus-industries.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cobus-industries.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.cobus-industries.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=14"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/www.cobus-industries.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/14\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5416,"href":"https:\/\/www.cobus-industries.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/14\/revisions\/5416"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.cobus-industries.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=14"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}